Mo - Fr 08:30 - 16:30 030 46690205info@24faircare.com
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MDK Prüfung, wer hilft mir und wie erhalte ich garantiert den notwendigen Pflegegrad?

Ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht, wird bei der MDK-Begutachtung festgestellt. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet Antragsteller auf Pflegeleistungen und gibt dann eine Beurteilung an die Krankenkasse.

Damit Sie den richtigen Pflegegrad erhalten, müssen Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.

Wir von 24 Fair Care, haben bereits hunderte von Prüfungen begleitet und unsere Expertise eingesetzt um unseren Kunden zum angemessenen Pflegegrad zu verhelfen. Nutzen auch Sie unseren Service und lassen sich durch einen unserer Experten vor Ort durch den Prüfungstag begleiten und sichern sich dadurch den Pflegegrad, den Ihr Angehöriger wirklich braucht. Für die Vorbereitung auf den Termin und die Begleitung vor Ort, während des Prüftermins, zahlen Sie eine Gebühr von 499 EUR. Sie vermeiden dadurch Fehler und hohe Verluste, sollten Sie in keine oder einen zu geringen Pflegegrad eingestuft werden.

Tipps, was Sie bei der MDK-Begutachtung beachten sollten

  • Wenn der MDK kommt: Vermeiden Sie bei der Pflegebegutachtung unnötige Fehler, die zu einer falschen Pflegegrad-Einstufung führen können. Versetzen Sie sich am besten in die Position des Gutachters. Er sieht Sie und den zu Pflegenden vielleicht eine Stunde. Es ist unmöglich, die komplette Pflegesituation in dieser kurzen Zeit erfassen zu können.
  • Lassen Sie den zu Pflegenden nie alleine mit dem MDK. Es sollte immer auch eine Vertrauensperson anwesend sein, die den ganzen Ablauf auch etwas lenken kann. Haben Sie den Antrag auf Pflegestufe über den Sozialdienst eines Pflegedienstes eingereicht, bitten Sie den Sozialdienstmitarbeiter, ob er zur Begutachtung mit anwesend sein könnte. Sozialdienstmitarbeiter können die Problematik des Pflegebedürftigen meistens fachlich versiert vermitteln.
  • Keiner gibt gerne Fehler zu. Trotzdem ist es wichtig, beim MDK ehrlich zu sein und zuzugeben, was NICHT mehr geht. Wenn der zu Pflegende Unterstützung beim Essen und Trinken benötigt, muss dies zugeben werden. Beim neuen Begutachtungssystem geht es schwerpunktmäßig immer darum, was der Antragsteller noch selbstständig erledigen kann und wo er Hilfe benötigt. Je mehr Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch durch eine fremde Person benötigt, umso höher fällt die Bewertung für den Pflegegrad im Gutachten aus.
  • Verschweigen Sie nichts, fügen Sie aber auch nichts hinzu, was nicht stimmt. Die Gutachter können durch entsprechende Fragen und Tests Ihre Aussagen prüfen. Deshalb mein Rat: bleiben Sie glaubhaft. Sagen Sie auch nicht, dass es schon noch so einigermaßen geht. Entweder die zu pflegende Person kann etwas alleine machen oder er benötigt entsprechende Hilfe. Wenn es nicht mehr geht, sagen Sie dies und auch, wie viel Unterstützung notwendig ist.

Viele unserer Kunden wollen einfach in einem guten Licht dastehen. Sie wollen sich nicht blamieren. Sollte die Pflegebedürftige von sich aus sagen, dass er dieses oder jenes noch kann, dies aber nicht so ist, dann fordern Sie ihn auf, die Tätigkeit alleine auszuführen.

Es muss der tatsächliche Zustand des zu Pflegenden gezeigt werden. Wenn er sich nicht mehr die Haare kämmen kann, dann sollte er für die MDK-Begutachtung nicht top gestylt dasitzen. Auch wenn die pflegenden Angehörigen gerne zeigen, wie gut der diese versorgt und gepflegt wird, kann diese gut gemeinte Geste zu einer falschen Einstufung führen.

Es reicht nicht aus, dass man seine Arme etwas nach oben strecken oder ein wenig hinter den Kopf bringen kann, um zu beurteilen, dass er sich auch selbst die Haare kämmen kann. Zeigen Sie dem Gutachter, wie Ihr Angehöriger eben das nicht kann.

  • Ziehen Sie die zu pflegende Person zur Begutachtung mit „normaler“ Kleidung an und nicht mit einem Schlafanzug. Das zeigt, dass Sie Wert auf einen gepflegten Menschen legen, aber auch, dass das An- und Ausziehen mehr Zeit in Anspruch nimmt.
  • Sollte der Ihr pflegebedürftiger Angehöriger gerade essen wenn der Prüfer vom MDK kommt, dann lassen Sie ihn weiter essen. So sieht der MDK-Prüfer die tatsächliche Situation und wie viel Unterstützung beim Essen notwendig ist.
  • Die Pflegeperson muss nicht aussehen wie „frisch poliert“. Wenn er sich kurz vor dem Begutachtungstermin mit einem Getränk oder dem Essen die Kleidung beschmutzt hat, dann kann das der Gutachter ruhig sehen. Dies macht klar, dass Sie dadurch einen Mehraufwand haben durch häufigeres Wechseln der Wäsche.
  • Wenn Unsicherheiten oder Angst vor gewissen Handlungen auftreten, sich Ihr Angehöriger sperrt oder verweigert, haben Sie einen erhöhten Aufwand für die Pflege Ihres Angehörigen.
  • Menschen mit Übergewicht sind schwerer zu pflegen.
  • Manche Personen verstehen nicht alles gleich beim ersten Mal. Anweisungen müssen deshalb häufiger wiederholt werden. Auch das müssen Sie zur Sprache bringen.
  • Vielleicht haben Sie auch einen höheren Betreuungsaufwand, wenn sich Ihr Angehöriger beim Zähne putzen permanent wehrt und Sie erst gut und lange zureden müssen.
  • Die Gutachter stellen Fragen auch Fragen, um zu testen, was er noch weiß. Wird man vom Gutachter gefragt z.B. nach seinem Geburtsort befragt und die antwortet ist fälschlicherweise sein jetzigen Wohnort, sollten Sie eingreifen. Klären Sie den Gutachter über dieses Defizit auf.
  • Wenn der MDK eine Aufgabe gibt, von der Sie wissen, dass er sie nicht erfüllen kann, lassen Sie es die Pflegeperson trotzdem machen. Greifen Sie nicht helfend ein. Der MDK muss sehen, dass es nicht mehr geht.
  • Es reicht nicht, wenn Sie sagen, dass das sich Ihr Angehöriger nach dem Toilettengang noch einigermaßen selbst reinigen kann, wenn Sie in Wirklichkeit diese Tätigkeit ausführen, damit dieser auch wirklich sauber ist. Entwickeln Sie keine falsche Scham.
  • Wenn es Probleme mit Knöpfen an Hemden oder Blusen gibt, dann sollten Sie am Tag der MDK-Begutachtung auch wirklich eine Bluse oder ein Hemd anziehen lassen. Nur so kann der Begutachter sehen, dass das Öffnen der Bekleidung nicht mehr alleine geht.
  • Helfen Sie auch nicht beim Aufstehen, wenn er dies nicht mehr selbst kann. Lassen Sie ihn versuchen, selbst aufzustehen, so dass der Gutachter sieht, inwieweit hier Unterstützung nötig ist.
  • Erklären Sie dem Gutachter, welche Umstände die Pflege erschweren. Dies können sein: Die baulichen Gegebenheiten (kein Aufzug oder Treppenlift), das Bad ist nicht behindertengerecht, zu schmale Türen für einen Rollstuhl, hohes Körpergewicht, wenig Eigeninitiative des Pflegebedürftigen, kein oder nur wenig Mitarbeiten des Pflegebedürftigen möglich, Zuckungen und Spasmen, Berührungsempfindlichkeiten, erschwerte Kommunikation durch Seh- oder Hörprobleme, vermehrte Aufsicht und Begleitung wegen Sturzgefahr.
  • Bei Personen mit Demenz kommt erschwerend hinzu, dass sie Weglauftendenzen/Hinlauftendenzen haben – das heißt erhöhte Beaufsichtigung benötigen. Sich immer wieder ausziehen und deshalb durch die Pflegeperson ein erneutes Anziehen nötig ist. Nächtliches Aufstehen und Umhergehen, das beaufsichtigt werden muss, weil der dieser sonst unbeaufsichtigt das Haus verlässt oder den Herd anstellt, sollten Sie erwähnen, wenn das so zutrifft. Es gibt sehr viele Dinge, die gerade bei Demenzpatienten viel mehr Pflegeaufwand erfordern.
  • Werden Demenzpatienten gefragt, was sie selbst noch alles erledigen können, dann geben sie meist zur Auskunft, dass sie alles noch selbst machen können. Das ist eine Fehleinschätzung der eigenen Kompetenz. Menschen mit Demenz können oft nicht mehr abschätzen, was sie können oder nicht. Dies muss auch dem Gutachter vermittelt werden, dass der Patient sich selbst falsch einschätzt.
  • Lassen Sie sich beim Begutachtungstermin unter keinen Umständen unter Zeitdruck stellen. Je nach Pflegebedürftigkeit kann es einfach etwas länger dauern, bis Sie alles Notwendige was zu Ihrer individuellen Pflegesituation gehört, vermitteln können. So wird vermieden, dass Sie wichtige Informationen nicht mitteilen können. Anderweitig sollten Sie aber unbedingt sachlich bleiben und nicht ausschweifend werden.
  • Sie haben das Recht, ein 4-Augen-Gespräch mit dem Gutachter zu führen. Hier können nochmals Dinge besprochen werden, die für Ihren Angehörigen unangenehm oder peinlich sein können.