Mo - Fr 08:30 - 16:30 030 46690205info@24faircare.com
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Hier beantworten wir Fragen zu häufig gestellten Themen wie:

Was kostet eine 24h Pflegekraft, Kostenrechner 24h Pflege, Kosten 24 Stunden Pflege, Kostenübernahme Pflegekasse 24h Pflege, bezahlt die Pflegekasse 24h Seniorenbetreuung, Was kostet eine 24h Pflegekraft, Pflegekraft von der Steuer absetzen.

Sie können sich bei der Versorgung zu Hause, unter Einbeziehung einer 24h Pflegekraft, über etliche Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse, Krankenkasse und des Finanzamtes freuen.

Welche Kosten und Zuschüsse übernimmt die Pflegekasse bei einer 24 Stunden Seniorenbetreuung zu Hause.

1. Pflegegeld

Die Pflegekasse zahlt zum einen jeden Monat das Pflegegeld auf das Konto des Versicherten, abhängig von der Höhe des Pflegegrades:

6. Pflegegrade richtig verstehen!

2. Verhinderungspflegebudget

Weiterhin zahlt die Pflegekasse über das Verhinderungspflegebudget sofort an Sie 1612,- EUR aus. Sie müssen dazu nur folgendes tun:

a. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.

b. Ein Anschreiben mit Namen, Adresse und Versicherungsnummer Ihres Angehörigen beifügen. Schreiben Sie folgenden Text in das Anschreiben:

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Übernahme der Kosten, siehe beigefügte Rechnung, im Rahmen des Verhinderungspflegebudgets„

c. Jetzt nur noch durch den Versicherten unterschreiben lassen und per Post an die Pflegekasse. Der Betrag von 1612,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto des Versicherten. Dieses Budget dürfen Sie jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

3. Kurzzeitpflegebudget

Die Pflegekasse zahlt darüber hinaus aus dem Kurzzeitpflegebudget sofort an Sie 806,- EUR aus.

Sie müssen dazu nur folgendes tun:

1. Unsere zweite Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.

2. Ein Anschreiben mit Namen, Adresse und Versicherungsnummer Ihres Angehörigen beifügen. Schreiben Sie folgenden Text in das Anschreiben:

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Übernahme der Kosten, siehe beigefügte Rechnung, im Rahmen des Kurzzeitpflegebudgets„

Jetzt nur noch durch den Versicherten unterschreiben lassen und per Post an die Pflegekasse. Der Betrag von 806,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto des Versicherten. Dieses Budget dürfen Sie jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.

Pflegekraft von der Steuern absetzen. Subventionierung durch das Finanzamt um die Kosten der 24h Pflege privat zu reduzieren.

Das Finanzamt beteiligt sich direkt an Ihren Kosten für die Versorgung durch eine 24h Betreuungskraft durch uns. Hierzu kommt der §35a Abs. 2 EStG zum Tragen. Das EStG regelt darin, dass Leistungen der „hauswirtschaftlichen Versorgung„ steuerbar sind. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass Sie am Jahresende alle unsere Rechnungen, dem Finanzamt vorlegen können und 20% der Kosten für die Betreuungsleistungen von maximal 20.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden kann. Somit ergibt sich ein Betrag von 4000 EUR an weniger steuerlicher Belastung, die zu zahlen ist und für die Finanzierung der 24h Betreuung eingesetzt werden kann.

Kostenloser Einsatz des Pflegedienstes vor Ort für die 24 Stunden Pflege zu Hause.

Auch der ortsansässige Pflegedienst kann weiterhin kostenfrei Leistungen erbringen. Leistungen der Behandlungspflege, also all jene Leistungen, die der Hausarzt verordnet, können weiterhin in Anspruch genommen werden, ohne Zuzahlungen. Darunter fallen z.B.:

  • Verbandswechsel
  • BZ messen oder Insulingabe
  • Tabletten richten und verabreichen
  • Anziehen von Thrombosestrümpfen
  • Blutdruck messen
  • Katheterwechsel
  • Stoma Behandlung

Kostenlose Umbaumaßnahmen bei 24h Pflege zu Hause, durch die Pflegekasse.

Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) haben, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. Es liegt im Ermessen der Pflegekasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z. B. Wohn-Pflege-Gemeinschaft), kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von der Pflegekasse im Einzelfall bezuschusst, wenn

  • die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird oder
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird (und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden wird) oder
  • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt (und die Abhängigkeit von Pflegekräften verringert) wird.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel folgende bauliche Veränderungen:

  • Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Montage eines Duschhandlaufes, Anpassung der Höhe der Toilette, Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches …)
  • Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers (z.B. durch Schaffung eines ebenerdigen Zugangs, Erstellung einer fest installierten Rampe, Türverbreiterung oder Entfernung von Türschwellen und anderen Bodenunebenheiten, Einbau von Fenstergriffen in Greifhöhe, Verlegung von rollstuhlgerechten Bodenbelägen …).
  • Einbau eines fest installierten Treppenliftes, Einbau eines Personen-/Behindertenaufzuges …
  • Umzug in eine behindertengerechte Wohnung