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Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) haben, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. Es liegt im Ermessen der Pflegekasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z. B. Wohn-Pflege-Gemeinschaft), kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von der Pflegekasse im Einzelfall bezuschusst, wenn

•          die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird oder

•          die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird (und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden wird) oder

•          eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt (und die Abhängigkeit von Pflegekräften verringert) wird.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel folgende bauliche Veränderungen:

•          Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Montage eines Duschhandlaufes, Anpassung der Höhe der Toilette, Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches …)

•          Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers (z.B. durch Schaffung eines ebenerdigen Zugangs, Erstellung einer fest installierten Rampen, Türverbreiterung oder Entfernung von Türschwellen und anderen Bodenunebenheiten, Einbau von Fenstergriffen in Greifhöhe, Verlegung von rollstuhlgerechten Bodenbelägen …).

•          Einbau eines fest installierten Treppenliftes, Einbau eines Personen-/Behindertenaufzuges …

•          Umzug in eine behindertengerechte Wohnung

Die Umbaumaßnahmen können direkt von unserem spezialisiertem Partner „Eastconstruct„ kostenfrei ausgeführt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.