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Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) haben, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen.
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Jedem Versicherten der auch in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft wurde, steht eine monatliche Sachleistung in Höhe von 40,- EUR zu.
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Ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht, wird bei der MDK-Begutachtung festgestellt. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet Antragsteller auf Pflegeleistungen und gibt dann eine Beurteilung an die Krankenkasse. Damit Sie den richtigen Pflegegrad erhalten, müssen Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.
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