Sie können sich bei der Versorgung zu Hause, unter Einbeziehung einer 24h Pflegekraft, über etliche Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse, Krankenkasse und des Finanzamtes erfreuen.
1. Pflegegeld
Die Pflegekasse zahlt zum einen jeden Monat das Pflegegeld auf das Konto des Versicherten, abhängig von der Höhe des Pflegegrades:
6. Pflegegrade richtig verstehen!
2. Verhinderungspflegebudget
Weiterhin zahlt die Pflegekasse über das Verhinderungspflegebudget sofort an Sie 1612,- EUR aus. Sie müssen dazu nur folgendes tun:
1. Unsere Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
2. Ein Anschreiben mit Name, Adresse und Versicherungsnummer Ihres Angehörigen beifügen. Schreiben Sie folgenden Text in das Anschreiben:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Übernahme der Kosten, siehe beigefügte Rechnung, im Rahmen des Verhinderungspflegebudgets„
3. Jetzt nur noch durch den Versicherten unterschreiben lassen und per Post an die Pflegekasse. Der Betrag von 1612,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto des Versicherten. Dieses Budget dürfen Sie jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.
3. Kurzzeitpflegebudget
Die Pflegekasse zahlt darüber hinaus aus dem Kurzzeitpflegebudget sofort an Sie 806,- EUR aus.
Sie müssen dazu nur folgendes tun:
1. Unsere zweite Rechnung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen senden.
2. Ein Anschreiben mit Name, Adresse und Versicherungsnummer Ihres Angehörigen beifügen. Schreiben Sie folgenden Text in das Anschreiben:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Übernahme der Kosten, siehe beigefügte Rechnung, im Rahmen des Kurzzeitpflegebudgets„
Jetzt nur noch durch den Versicherten unterschreiben lassen und per Post an die Pflegekasse. Der Betrag von 806,- EUR ist in ca. 2 Wochen auf dem Konto des Versicherten. Dieses Budget dürfen Sie jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse abrufen.
4. Subventionierung durch das Finanzamt
Das Finanzamt beteiligt sich direkt an Ihren Kosten für die die Versorgung durch eine 24h Betreuungskraft durch uns. Hierzu kommt der §35a Abs. 2 EStG zum Tragen. Das EStG regelt darin, dass Leistungen der „hauswirtschaftlichen Versorgung„ steuerbar sind. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass Sie am Jahresende alle unsere Rechnungen, dem Finanzamt vorlegen können und 20% der Kosten für die Betreuungsleistungen von maximal 20.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden kam. Somit ergibt sich ein Betrag von 4000 EUR an weniger steuerlicher Belastung.
5. Pflegedienst kostenlos einsetzen
Auch der ortsansässige Pflegedienst kann weiterhin kostenfrei Leistungen erbringen. Leistungen der Behandlungspflege, also all jene Leistungen, die der Hausarzt verordnet, können weiterhin in Anspruch genommen werden, ohne Zuzahlungen. Darunter fallen z.B.:
- Verbandswechsel
- BZ messen oder Insulingabe
- Tabletten richten und verabreichen
- Anziehen von Thrombosestrümpfen
- RR messen
- Katheterwechsel
- Stomabehandlung
u.v.m.
6. Kostenlose Umbaumaßnahmen direkt über 24 Fair Care beziehen
Pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) haben, können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. Es liegt im Ermessen der Pflegekasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (z. B. Wohn-Pflege-Gemeinschaft), kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von der Pflegekasse im Einzelfall bezuschusst, wenn
- die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird oder
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird (und damit eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden wird) oder
- eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt (und die Abhängigkeit von Pflegekräften verringert) wird.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind zum Beispiel folgende bauliche Veränderungen:
- Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Montage eines Duschhandlaufes, Anpassung der Höhe der Toilette, Verlegung von rutschhemmenden Bodenfliesen, Montage eines unterfahrbaren Waschtisches …)
- Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers (z.B. durch Schaffung eines ebenerdigen Zugangs, Erstellung einer fest installierten Rampen, Türverbreiterung oder Entfernung von Türschwellen und anderen Bodenunebenheiten, Einbau von Fenstergriffen in Greifhöhe, Verlegung von rollstuhlgerechten Bodenbelägen …).
- Einbau eines fest installierten Treppenliftes, Einbau eines Personen-/Behindertenaufzuges …
- Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
Die Umbaumaßnahmen können direkt von unserem spezialisiertem Partner „Eastconstruct„ kostenfrei ausgeführt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.