A1- Formular in der 24h Betreuung illegal ?
Immer wieder taucht die Frage auf, was erfüllt sein muss, damit eine legale Beschäftigung einer 24 Betreuungskraft, möglich wird. Ein Modell ist die Entsendung einer Betreuungskraft aus einem EU-Staat, von einer ausländischen Agentur, nach Deutschland, direkt zu den Familien nach Hause.
Aber ist dieses Modell legal anwendbar in der 24h Betreuung?
Ganz klar Nein!
Dieses Modell ist für die 24h Pflege nicht umsetzbar, wenn Sie eine dauerhafte Betreuung sichern möchten. Das Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) lässt es nicht zu, 24 Betreuungskräfte dauerhaft bei Ihnen arbeiten zu lassen, da es ausschließlich für projektbezogene Tätigkeiten geschaffen wurde, deren Einsatzende klar definierbar ist, wie z.B. im Baugewerbe.
Aber Warum ist die Entsendung in der 24h Betreuung nicht anwendbar?
1.
Artikel 12 der EU-Verordnung 883/2004 besagt, dass eine Entsendung mit Nachweis einer A1-Bescheinigung nur gültig ist, wenn keine andere Person abgelöst oder ersetzt wird. Dieser Artikel verbietet eine fortlaufende Entsendung von verschiedenen Betreuungskräften, wenn diese ein und dieselbe Tätigkeit, bei der gleichen Familie, mit den gleichen Tätigkeiten ausführen soll.
Achtung!
Das bedeutet, dass eine Betreuungskraft nur legal nach Deutschland entsandt werden darf, wenn Sie keine vorhandene Kraft ablöst. Dies ist für die 24h Betreuung aber nicht umsetzbar, da eine Versorgung durch mehrere Betreuungskräfte notwendig ist und permanente Wechsel stattfinden. Daher ist die Entsendung von Personal illegal, sobald ein Wechsel stattfindet. Sollten Sie dennoch einen Wechsel durch eine andere entsandte Betreuungsperson veranlassen, ist diese sofort in Deutschland Sozialversicherungspflichtig, durch die Familie, zu melden und zu beschäftigen. Alles andere führt zu einem Strafverfahren, gegen die Familien.
2.
§18 des AentG, verpflichtet jede entsandte Betreuungskraft dazu, sich vor Einreise in Deutschland schriftlich bei der Zollverwaltung anzumelden. Sie muss in der Anmeldung den Ort Ihres Aufenthalts angeben, also den Ort von der Familie.
Vorsicht!
Der Zoll wird daher, bei Ihnen vor Ort prüfen, ob das Arbeitsverhältnis legal ist. Die Firma der Betreuungskraft ist verpflichtet alle Dokumente und Arbeitszeitnachweise, für mindestens 2 Jahre im Inland (also bei der Famiie) aufzubewahren. Das bedeutet, dass alle Unterlagen und Nachweise, durch die Familie archiviert werden müssen, da diese im Inland bereitgehalten werden müssen, bei einer Prüfung des Zolls. Die Pflegekraft ist daher verpflichtet täglich einen Arbeitszeitnachweis zu erstellen und die Familie hat diesen für 2 Jahre zu archivieren.
3.
Ferner besagt Teil 1 Abs. 3 der Verordnung, dass eine Entsendung nur erlaubt ist, wenn das ausländische Unternehmen z.B. in Polen auch Familien in Polen betreut, deren Umsatz mindestens 25% des Umsatzes ausmacht, der in Deutschland erzielt wird. Dies ist aber fast nie erfüllt, da polnische Familien für solche Leistungen weder das Geld haben, noch staatliche Unterstützung erhalten. Wieso erhalten dann die polnischen Frauen dennoch ein A1 Zertifikat? Indem man falsche Umsatzzahlen in den Antrag zur A1-Bescheinigung an die Krankenkasse übermittelt.
4.
Die Betreuungskraft muss weiterhin vor Ihrer Einreise nach Deutschland bereits im Heimatland für die Entsendefirma genau die gleichen Tätigkeiten erbracht haben und nach Ihrer Rückkehr diese Arbeit wieder aufnehmen. Die ist allerdings nie der Fall, da polnische Familien sich diesen Service nicht leisten können und auch keinerlei staatliche Unterstützung für solche Leistungen erhalten.
5.
Eine Entsendung von ausländischen Mitarbeitern, ist nur zwischen Unternehmen vorgesehen aber nicht zwischen Unternehmen und Privatpersonen.
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Die einzig denkbare Variante eine 24h Betreuungskraft aus einem anderen Land, wie z.B. Polen, zu beziehen, und über eine A1 Bescheinigung zu entsenden wäre, dass diese erstmalig kommt, ein paar Monate bleibt und wieder nach Hause fährt. Eine Nachbesetzung durch eine andere Betreuungskraft wäre strengstens verboten. Aber auch hier steht noch die Frage im Raum, ob auch dies überhaupt möglich ist, da eine Entsendung grundsätzlich zwischen Unternehmen stattfindet und nicht zwischen Unternehmen und Privatpersonen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie dennoch legal eine 24 Stunden Pflegekraft einsetzen können, hilft Ihnen 24 Fair Care gerne weiter. Schreiben Sie uns oder rufen sie uns an und erfahren Sie alles zur 24h Stunden Seniorenbetreung für zu Hause.
Für Sie alles noch einmal, in Bezug der Verordnungen auf die Entsendung von Mitarbeitern, nachlesen möchten, finden Sie die EU-Vorordnung 883/04 untenstehend im PDF-Anhang.